Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere
Im Versicherungsrecht beraten wir unsere gewerblichen und privaten Mandanten auf allen Gebieten des Versicherungsrechts, insbesondere in den Bereichen der allgemeinen Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Brandversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Verkehrshaftungsversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.
Wir prüfen für Sie den Sachverhalt und die sich daraus einzuschätzende Rechtslage anhand des Versicherungsvertrages und der allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung der jeweils neuesten Urteile der obergerichtlichen Rechtsprechung. Wir beraten Sie auch bei Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen. Die außergerichtliche Streitbeilegung führt meist schneller zum Ziel. Falls jedoch auf diesem Weg kein akzeptables Ergebnis für Sie erzielt werden kann, führen wir für Sie bundesweit die notwendigen Prozesse zur Abwehr von unberechtigte Forderungen und Geltendmachung von berechtigten Forderungen aus dem Versicherungsvertrag. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht ist hier Ihr richtiger Ansprechpartner.
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