Allgemeines Zivilrecht

Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere

 

  • Vertragsrecht
  • Forderungsmanagement / Inkasso
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Darlehensrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen. Zu diesen gehören neben verschiedenen Sonderregelungen vor allem die im BGB zusammengefassten Rechtsmaterien, wie z. B. das Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Allgemeinen Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt.

Vom Privatrecht zu unterscheiden ist das Öffentliche Recht. Ein Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn wenigstens der eine Teil in seiner Eigenschaft als Träger von hoheitlicher Gewalt beteiligt ist. Die Behandlung von zivilrechtlichen Fragestellungen gehört zum Kernbereich einer jeden anwaltlichen Tätigkeit. Dazu zählen insbesondere Vertragsgestaltungen, Vertragsprüfungen und jede Art schuldrechtlicher Auseinandersetzungen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hier der Forderungseinzug/Inkasso. Wir helfen Ihnen schon außergerichtlich entsprechende Mahnschreiben an Ihre Schuldner zu verfassen und notwendigenfalls für die gerichtliche Durchsetzung und die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Sorge zu tragen.



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