Dr. Rudolf Rachor

Rechtsanwalt (bis 2013)

 

 

 

 

Der Kanzleigründer Herr Dr. Rudolf Rachor war seit 1959 zugelassener Rechtsanwalt. Er studierte in Würzburg und München. Bevor er sein Referendariat in Würzburg und Aschaffenburg antrat, absolvierte er zudem eine Bankausbildung, wobei er u. a. die Qualifikation zur Bankleitung erwarb. Das Bankrecht war neben verfassungsrechtlichen Fragen auch Thema seiner Dissertation.

Das Bankrecht sowie die Themen Vermögensbildung, Vermögensverwaltung und Nachlassverwaltung waren auch seine Interessensschwerpunkte.

 

In der Praxis befasste sich Herr Dr. Rachor bevorzugt mit den Rechtsgebieten Vertragsgestaltung, Immobilienrecht, Mietrecht und Gesellschaftsrecht.

Seiner langjährigen Erfahrung verdankte Herr Dr. Rachor die Fähigkeit, in diesen Rechtsgebieten umfassend zu beraten. Seine Mandantschaft wusste insbesondere die intensive, persönliche Beratung zu schätzen und vertraute seiner Einschätzung über Jahrzehnte.

Aufgrund seiner Heimatverbundenheit und nicht zuletzt durch sein vielfältiges soziales Engagement verfügte er über gute Kontakte zu Gerichten und Behörden.

 

Herr Dr. Rachor ist am 31.12.2013 als Sozius aus der Kanzlei ausgeschieden.

 

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© Rae Engert│Wendel│Försch


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