Familienrecht

Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere

 

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Ehescheidungen
  • Unterhaltsrecht
  • Umfangs- und Sorgerecht
  • Vermögens- und güterrechtliche Auseinandersetzungen
  • Internationales Familienrecht



Im Familienrecht beraten wir Sie auf Wunsch bereits bei Eingehung der Ehe, beispielsweise bei Ausgestaltung eines Ehevertrages oder Lebenspartnerschaftsvertrages. Hier sollte Ihre güterrechtliche Situation ausführlich besprochen werden, vor allem bei Unternehmern, für die im Hinblick auf Ihr Betriebsvermögen verschiedene güterrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können.

 

Im Scheidungsverfahren sind wir Ihre richtigen Ansprechspartner. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüche sowohl für Sie als auch für Ihre Kinder gehören genauso zu unserem Beratungsumfang als auch das Abwehren von ungerechtfertigten Ansprüchen.

Auch bei der fairen und interessensgerechten Verteilung von Vermögen, Hausrat und Ehewohnung wirken wir mit, eine interessensgerechte Lösung zu finden.

Bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs mit gemeinsamen Kindern , sehen wir in erster Linie das Wohl der Kinder. Allerdings sind wir immer bemüht, auch in diesem sensiblen Problemfeld eine für Sie zufriedenstellende Gestaltungsmöglichkeit der Umgangsregelungen zu erarbeiten.

 



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© Rae Engert│Wendel│Försch


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