Erbrecht

Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere

 

  • Testamente, Erbverträge
  • Vorsorgeplanungen
  • Abwicklung von Nachlässen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen



Viele Menschen machen sich vor allem noch in jungen Jahren wenig Gedanken, was nach ihrem Tod geschieht. Das Erbrecht bietet allerdings für diesen Fall eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Wird nichts geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die in der Vielzahl der Fälle vom Verstorbenen so eigentlich nicht gewünscht war.

In den meisten Fällen empfiehlt es sich deshalb, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende spezielle Regelung durch Testament oder Erbvertrag zu treffen, weil das Gesetz nicht auf alle Besonderheiten des Einzelfalls passt.

 

Gerne sind wir Ihnen bei Fragestellungen um den Erbfall oder entprechenden Regelungen behilflich. Auch bei Streitigkeiten, die immer wieder im Erbfall auftreten, nicht zuletzt unter den Erben.

 



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© Rae Engert│Wendel│Försch


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