Verkehrsrecht

Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere

 

  • Unfallschadensregulierung
  • Schadenersatz
  • Führerscheinrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafsachen



Das Verkehrsrecht umfasst die Bereiche des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, das Straßenverkehrshaftungsrecht und das Recht der Kraftfahrtversicherung.

Bitte beachten Sie die vielfachen Verknüpfung der einzelnen Bereiche in diesem Rechtsgebiet. So hat die Einlassung in einem Ermittlungsverfahren, sei es ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, oftmals auch erhebliche Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren, in dem über Ihre Rechte im Rahmen des Besitzes oder Verlustes Ihrer Fahrerlaubnis entschieden wird.

Dies bedeutet, dass oft schon die richtige Weichenstellung im Ermittlungsverfahren entscheidend für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sein kann.

Auch können Einlassungen in einem Ermittlungsverfahren Auswirkungen auf die Beurteilung von Haftungsfragen bei einem Unfall oder im Rahmen des Versicherungschutzes haben, dies insbesondere in der Fahrzeugversicherung. So bestehen auch Regressrisiken des eigenen Haftpflichtversichers, sollte ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr bewegt worden sein.

Ein nicht zu unterschätzender Straftatbestand stellt der § 142 StGB dar. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder umgangsprachlich "Fahrerflucht" hat erhebliche Auswirkungen sowohl im Bereich des Versicherungsschutzes als auch hinsichtlich einer Führerscheinsperre.

 

Sie sehen, es gibt im Straßenverkehrsrecht Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die bei der Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit gesehen und richtig eingeschätzt werden müssen. Nachdem der Besitz der Fahrerlaubnis für viele von existenzieller Bedeutung, vor allem im Berufleben sein kann, ist es wichtig insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandsmessungen, die vielfach ein Fahrverbot nach sich ziehen, von Anfang an rechtskundigen Rat einzuholen. 

 

Die Komplexität des Verkehrsrechts macht es notwendig, bei einem Verstoß oder aber erlittenem Unfall, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Dies nicht nur dann, wenn Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden, sondern auch dann, wenn sie nach Ansicht des Betroffenen drohen. Kann man sich doch hier bereits über mögliche verkehrsrechtliche Folgen, die nach dem Strafrecht oder nach dem Bußgeldkatalog zu erwarten sind, informieren.

Auch nach einem Unfall ist man mit der Situation häufig überfordert. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite, damit Sie sofort Unterstützung bei der Abwicklung des Schadensfalles erhalten und sich um nichts mehr kümmern müssen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

Wir unterstützen Sie nach einem Verkehrsunfall

 

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Unfallgegner den Verkehrsunfall zumindest teilweise mitverursacht hat, lohnt es sich, sofort nach dem Unfall unsere Kanzlei zu beauftragen. Wir kümmern uns um die weitere Schadensabwicklung. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Vermeiden Sie Angebote von Versicherungen, die Ihnen eine zügige Schadensregulierung versprechen, sofern Sie keinen Anwalt einschalten. Aufgrund ihres eigenen Kosteninteresses sind nur wenige Versicherungen bereit, Sie von sich aus über alle Ihre Ansprüche aus dem Unfall aufzuklären. Es wird häufig nur angeboten, den reinen Fahrzeugschaden und gegebenenfalls Mietwagenkosten zu übernehmen; über Wertminderung, eine Kostenpauschale zur Schadensabwicklung, Abschleppkosten, Standgebühren oder An- und Abmeldekosten für Ihr Fahrzeug wird in den wenigsten Fällen aufgeklärt. Durch unsere Spezialisierung auf diesem Gebiet sind wir allerdings in der Lage dieses Kürzungen zu erkennen und können demzufolge Ihre Schadenspositionen gegenüber der Versicherung auch kompetent durchsetzen.



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