Arbeitsrecht

Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind insbesondere

 

  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

  • Arbeitsverträge

  • Kündigung, Auflösungsverträge

  • Urlaubsregelungen

  • Zeugniserteilung

  • Arbeitsentgelt

  • Betriebsübergang

    

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Denn wir sind überzeugt, nur wer die Problemfelder beider Seiten kennt, kann umfassend beraten und die Strategie für die anwaltliche Tätigkeit richtig festlegen.

 

Vor allem im Falle des Ausspruchs einer Kündigung muss schnell gehandelt werden. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. In diesem Zeitraum muss geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Hier bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.

 

Wir übernehmen von Anfang an die Korrespodenz und Verhandlungen für Sie, sei es mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, aber auch falls notwendig mit den zuständigen Arbeitsgerichten. Hier können wir bundesweit für Sie tätig sein.

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© Rae Engert│Wendel│Försch


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